Strafrecht

Sie haben eine polizeiliche Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten? Wir raten Ihnen: Machen Sie ohne vorherigen anwaltlichen Rat keine Aussage, weder bei der Polizei, noch bei Staatsanwaltschaft oder Gericht. Kontaktieren Sie die Strafverteidigerinnen RAin Aengenheister, RAin Busl, RAin Schell, oder den Strafverteidiger RA Heydenreich.

Wichtig: Beschuldigte haben das uneingeschränkte Recht zu schweigen, d.h. bis auf die Personalien (Name, Geburtsdatum) müssen Sie gar nichts sagen, und zwar weder bei der Polizei noch bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht. Alles was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden.

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