Internetstrafrecht befasst sich mit strafrechtlichen Fällen und Problemen im Bereich des Internets als Nutzer und Informationsanbieter. In diesem Rechtsbereich können unterschieden werden:
- Straftaten, die sich gegen den Computer bzw. das Internet richten
- Straftaten, die mittels des Computers und des Internets begangen werden
Straftaten gegen den Computer sind beispielsweise:
Straftaten mittels Computer bzw. Internet sind beispielsweise:
Internationale Internetkriminalität
Eine Besonderheit der Internetkriminalität ist, dass sie fast regelmäßig nationalen Grenzen überschreitet und schon die Bestimmung des Tatortes zu einem Problem werden kann, denn Inhalte ausländischer Server mit dortigen Rechtslagen können auch im Inland abgerufen werden. Da die Gesetzgebung in diesem schnelllebigen Bereich hinterherhinkt und auch die Strafverfolgungsbehörden nicht immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sein können, muss in diesem Bereich mit manchmal abenteuerlichen Ermittlungen und Ermittlungsmethoden gerechnet werden.
Beweise
Auch im Zusammenhang mit der Erhebung und Sicherung der entscheidenden Beweise sowie der Ermittlung und Zurückverfolgung von Tätern im Internet ergeben sich völlig neue Rechtsfragen, so dass in diesem juristischen Bereich durch neue Gesetze, Auslegungen und Grundsatzurteile ständig mit neuen Rechtslagen zu rechnen ist.
Aufgrund dieser vielen Variablen in diesem Rechtsgebiet ist es empfehlenswert, grundsätzlich einen darin geschulten Rechtsbeistand zu befragen, wenn rechtliche Schritte absehbar oder bereits eingeleitet sind.