Durchsuchung

Bewahren Sie Ruhe! und Vermeiden Sie Konfrontationen! Schweigen Sie. Reden Sie auch nicht „nur so" mit den Durchsuchungsbeamten!

  • Sie haben das Recht, sofort eine Anwältin oder einen Anwalt zu kontaktieren, das darf Ihnen nicht verwehrt werden. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch.
  • Verlangen Sie den Durchsuchungsbefehl. In dem Durchsuchungsbefehl erfahren Sie den Grund der Durchsuchung, was Ihnen zur Last gelegt wird und wonach gesucht wird.
  • In geeigneten Fällen, in denen nach ganz bestimmten Gegenständen gesucht wird: Kontaktieren Sie eine Anwältin oder einen Anwalt, der mit Ihnen und den Durchsuchungsbeamten klären kann, ob das, was gesucht wird, freiwillig herausgegeben wird. Unter Umständen kann hierdurch vermieden werden, dass Ihre ganze Wohnung oder Ihr ganzes Büro auf den Kopf gestellt wird.
  • Bestehen Sie darauf, bei der Durchsuchung anwesend zu bleiben. Sie haben ein Recht darauf.
  • Verlangen Sie ein Durchsuchungsprotokoll. Dieses muss alles, was mitgenommen wird, genau auflisten.
  • Klären Sie, ob Sie eine Mitnahme von Schriftstücken dadurch vermeiden können, dass Sie Fotokopien für die Durchsuchungsbeamten zur Verfügung stellen.
  • Bestehen Sie darauf, bei der Durchsicht von Schriftstücken anwesend zu sein.
  • Suchen Sie unbedingt nach der Durchsuchung eine Verteidigerin oder einen Verteidiger auf. Wenn bei Ihnen durchsucht wird, wird gegen Sie ein Strafverfahren geführt. Jedenfalls fast immer.

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