Straßenverkehrsdelikte

Gerade im Bereich des Straßenverkehrs passiert es schnell, dass man plötzlich mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert ist. Hier gilt es, Fehler im Vorfeld zu vermeiden.

Für viele Bürgerinnen und Bürger ist dies oftmals der erste Kontakt mit staatlichen Ermittlungsbehörden.

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst:

  • Verkehrsstraftaten (z.B. Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Führerschein)
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung)
  • Tätigkeit im Rahmen der Führerscheinsperre und Beratung im Hinblick auf die Wiedererlangung des Führerscheins

Eine kompetente Verteidigung im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten muss den Blick auf Fragen der Beweisführung richten. Dies erfordert u.a. besondere Sachkunde zu polizeilichen Messverfahren oder Fragen der Unfallrekonstruktion.

Ferner haben die möglichen Nebenfolgen eines Verkehrsdeliktes (Fahrverbot, Auswirkungen der Punkte im Fahreignungsregister, Entziehung der Fahrerlaubnis) für die Betroffenen ganz erhebliche Bedeutung.

Es gibt weitere Besonderheiten: So gelten beispielsweise im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten kurze Verjährungsfristen, nach deren Ablauf eine Ahndung des Verstoßes nicht mehr zulässig ist.

Solche prozessualen und verfahrensrechtlichen Aspekte haben wir für Sie selbstverständlich im Blick.


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