Verteidigung politischer Bürger- und Freiheitsrechte

Politische Straftaten

Strafrecht ist in Deutschland stets auch Mittel des Staates zur Unterdrückung abweichender politischer Meinungen und alternativer emanzipatorischer Bewegungen.

Ob Atomkraft-, Volkszählungs- oder Globalisierungsgegner, Anhänger der Friedensbewegung oder Unterstützer von Befreiungsbewegungen, sie alle sind bis in die Gegenwart systematischer strafrechtlicher Observation und Verfolgung ausgesetzt.

Zuständig für derart „politische Delikte“ sind Sonderdezernate bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Festnahmen, Durchsuchungen und die Konfrontation mit strafrechtlichen Ermittlungen dienen der politischen Einschüchterung ebenso wie der breit gefächerten Gewinnung von Informationen über den politisch Andersdenkenden.

Auslegung der Straftatsvorwürfe

„Politisches Strafrecht“ bedeutet auch, dass mangels konkreter einschlägiger Verbotstatbestände an sich unverdächtige Strafnormen wie Nötigung oder Sachbeschädigung in der Rechtsanwendung eine „passende“ Auslegung erfahren, die sie zur Verfolgung alternativer politischer Bewegungen geeignet macht. Derart politisch motivierte Auslegung von Straftatbeständen wirkt auch dadurch verunsichernd und einschüchternd, dass für den Normadressaten zuvor der jeweilige konkrete Verbotstatbestand nicht klar erkennbar ist.

Effektive Strafverteidigung erschöpft sich in diesen Fällen nicht in der rein strafrechtlichen Verteidigung eines individuellen Beschuldigten gegen den erhobenen Schuldvorwurf. Als politische Verteidigung verfolgt sie das Ziel, sowohl die politische Dimension des Strafvorwurfs deutlich zu machen als auch dem Mandanten in der Darstellung seiner Position Gehör zu verschaffen.

Strafverteidigung ist so auch aktiver Kampf für die politischen, bürgerlichen und Freiheitsrechte des Einzelnen und gegen staatliche Repression.

Widerstand gegen/ tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte / Landfriedensbruch

In letzter Zeit sehen sich immer mehr Aktivisten insbesondere in Zusammenhang mit Demonstrationen mit den Vorwürfen des Widerstands, des tätlichen Angriffs gegen im Dienst stehende Beamte und des Landfriedensbruchs (in besonders schwerem Fall) konfrontiert. Da bei diesen Delikten die Strafandrohung durch neuere Reformen deutlich gesteigert wurde (drei Monate Mindeststrafe, in besonders schwerem Fall sechs Monate Mindeststrafe), können die Folgen für die Betroffenen sehr gravierend sein. Bei der Verteidigung sind spezielle Kenntnisse über diese Delikte und die Entwicklung der Rechtsprechung genauso wie Erfahrung im Umgang mit den staatsschutzrechtlichen Abteilungen bei den Ermittlungsbehörden daher unerlässlich.


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