Kapitalstrafsachen

Unter Kapitalstrafsachen versteht man Strafverfahren mit dem Vorwurf eines Tötungsdelikts - eines der schwersten Verbrechen mit den höchsten Strafen in unserer Rechtsordnung.

Sowohl wegen der im Fall des Schuldspruchs drohenden gravierenden Rechtsfolgen – bei Mord zwingend lebenslange Freiheitsstrafe -, als auch wegen der besonderen Schwierigkeiten der Beweisführung stellen Kapitalstrafverfahren an die Verteidigung besondere Anforderungen. So wie es bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten Sonderzuständigkeiten für Kapitalstrafverfahren gibt (Schwurgerichte), erfordert qualifizierte Verteidigung in diesen Verfahren spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten der Verteidigung.

Beweisführung

Eine Beweisführung ist in Kapitalstrafverfahren meistens nur mit Hilfe des Fachwissens verschiedener Spezialwissenschaften möglich. Die Klärung von Todesursache und Todesumständen erfordert regelmäßig medizinisch-pathologische oder auch toxikologische Kenntnisse, ein Tatnachweis hinsichtlich des Beschuldigten oder die Widerlegung des Tatvorwurfs sind oft nicht möglich ohne spezielles kriminalistisches Wissen (Ballistik u.a.).

Fast sämtliche Tötungsdelikte sind Affekt- und Beziehungstaten, bei denen der Täter unter extremer emotionaler Anspannung und Belastung handelt. Der kalt und rational geplante Mord ist die Ausnahme und kommt zumeist nur im Krimi vor. Diese Taten sind ohne Verstehen psychischer Vorgänge nicht nachzuvollziehen und zu erklären. Zur Beurteilung des Tatablaufs, der Tatmotivation und der Schuld (-fähigkeit) des Täters sind psychologisch-psychiatrischer Spezialkenntnisse vonnöten.

Sachverständige

Zwar werden in diesen Fällen regelmäßig Sachverständige der betroffenen Spezialwissenschaften mit der Erstattung von Sachverständigengutachten beauftragt. Die Praxis zeigt allerdings, dass diese Gutachten keinesfalls frei von Fehlern und häufig angreifbar sind.

Qualifizierte Verteidigung in Kapitalstrafverfahren bedarf substantieller Kenntnisse zumindest der Grundlagen dieser Fachwissenschaften. Allein dies versetzt die Verteidigung in die Lage, die vorgelegten Sachverständigengutachten zu hinterfragen und den Sachverständigen in der Hauptverhandlung kritisch zu befragen.

Spezialisierte Anwältinnen und Anwälte sofort einschalten!

Durch ständige Befassung und Fortbildung tun wir unser Bestes, um allen Anforderungen gerecht zu werden. In Kapitalstrafverfahren ist sofort und unmittelbar die Mitwirkung einer qualifizierten Strafverteidigerin oder eines qualifizierten Strafverteidigers nötig!

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Ausschließlich die sofortige Mitwirkung einer qualifizierten Verteidigerin oder eines qualifizierten Verteidigers kann gewährleisten, dass der Verdächtige von seinen Beschuldigtenrechten Gebrauch zu machen weiß und tatsächlich Gebrauch macht. Wer mit dem Vorwurf eines Tötungsdelikts konfrontiert ist, befindet sich zumeist in einer emotionalen Ausnahmesituation, die eigenes rationales Abwägen und sachgerechtes Verteidigungsverhalten ausschließt. Hinzu kommt in diesen Fällen ein gesteigertes Ermittlungsinteresse der Strafverfolgungsbehörden, das regelmäßig zu einem besonderen Aussagedruck auf den Verdächtigen führt.


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